Auch der Abschluss von individuellen Vergütungsvereinbarungen ist möglich und manchmal sachdienlicher.
Für Erstberatungen gilt für Verbraucher eine gesetzliche Obergrenze von 190,- € zzgl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer (vgl. § 34 RVG).
Je nach Lage des Falls sind Kostenübernahmen durch die Gegenseite, Staatskasse und/oder Rechtsschutzversicherung denkbar.
Hierüber werden Sie im ersten Gespräch entsprechend aufgeklärt. Scheuen Sie sich also nicht, hierzu nachzufragen.