Rechtsanwältin Christina Pack


 
Bei jeder Form von außergerichtlichen Tätigkeiten und/oder gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen Gebühren. In der Regel werden diese nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Auch der Abschluss von individuellen Vergütungsvereinbarungen ist möglich und manchmal sachdienlicher.

Für Erstberatungen gilt für Verbraucher eine gesetzliche Obergrenze von 190,- € zzgl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer (vgl. § 34 RVG).

Je nach Lage des Falls sind Kostenübernahmen durch die Gegenseite, Staatskasse und/oder Rechtsschutzversicherung denkbar.

Hierüber werden Sie im ersten Gespräch entsprechend aufgeklärt. Scheuen Sie sich also nicht, hierzu nachzufragen.